Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel Europa -Informationen Nr. 156

Keine EU-Entwicklungsgelder für militärische Zwecke

Julia Maria Eichler / Valentin Wendebourg

Die Erweiterung des Instruments für Stabilität und Frieden zugunsten militärischer Akteure in Partnerländern ist am 16. Dezember 2017 offiziell in Kraft getreten. Am 7. Dezember 2017 hatte der Rat dem Vorschlag zugestimmt, nachdem das Europäische Parlament am 30. November 2017 zugestimmt hatte.

Das 2014 geschaffene Instrument für Stabilität und Frieden unterstützt Sicherheitsmaßnahmen und friedensbildende Tätigkeiten in Partnerländern, insbesondere Krisenreaktion, Krisenvorsorge, Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung für den Zeitraum bis 2020 mit 2,338 Milliarden Euro.

Die Europäische Kommission hatte im Sommer 2016 vorgeschlagen, dass die EU über das Instrument für Stabilität und Frieden zukünftig unter außergewöhnlichen Umständen auch militärische Akteure in Partnerländern beispielweise bei der Beschaffung von Kommunikationsmitteln, nicht jedoch mit Waffen oder Munition unterstützen könne (vgl. den Artikel in den EKD-Europa-Informationen Nr. 154).

Das Europäische Parlament hatte in den Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Kommission durchgesetzt, dass es ordnungsgemäß informiert und die Kommission verpflichtet wird, die Maßnahmen zu überwachen und 2020 eine Evaluierung hinsichtlich der Auswirkungen, Effektivität und Kohärenz mit den nachhaltigen Entwicklungszielen vorzunehmen. Die zentrale Forderung des Parlaments bestand allerdings darin, dass die 100 Millionen Euro, die bis 2020 zusätzlich für die Unterstützung militärischer Akteure in das Instrument für Stabilität und Frieden fließen sollen, nicht aus dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit abgezogen und umgewidmet werden dürfen. Der nun abgestimmte Kompromissvorschlag enthält dazu zwar keine Aussage, aber im Anhang befindet sich eine gemeinsame Erklärung von Parlament, Kommission und Rat hinsichtlich der Quellen für die Finanzierung der neuen Unterstützungsmaßnahmen. In dieser Erklärung einigen sich die drei Institutionen u.a. darauf, dass für die Finanzierung keine Mittelzuweisungen für Maßnahmen im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit umgewidmet werden sollen. Diese Erklärung ist gemeinsam mit der angenommenen Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Diese Kompromisslösung, die keine absolute Rechtssicherheit bietet, war notwendig geworden, weil die drei EU-Institutionen sich darin einig waren, dass die Frage der Finanzierung nicht in der Verordnung geregelt werden könne, sondern im normalen Haushaltsverfahren beschlossen werden müsse. Mit der gemeinsamen Erklärung sah das Parlament es aber als abgesichert an, dass die Entwicklungsgelder unberührt bleiben würden. 

Dieser Kompromiss war von einer breiten Mehrheit von Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen unterstützt worden, während Grüne und Linke die Zurückweisung des Vorschlags gefordert hatten.
Der Friedensbeauftragte der EKD Renke Brahms begrüßte, dass die neuen Gelder für das Instrument für Stabilität und Frieden (IcSP) nicht aus Mitteln für die Entwicklungszusammenarbeit abgezogen und umgewidmet würden. Er brachte allerdings auch die Sorgen zum Ausdruck, dass „die wenigen zivilen Mittel und Instrumente in Zukunft für Ertüchtigungen genutzt werden, die militärische Einsätze unterstützen oder ausrüsten.“ Diese generelle Kritik an dem Vorschlag konnte sich jedoch im Parlament nicht durchsetzen.

Die allgemeine Diskussion über ein europäisches Finanzierungsinstrument zur Förderung von sicherheitspolitischen Zielen in Partnerländern wird aber auch nach dieser Abstimmung weitergehen, denn für den Zeitraum ab 2021 muss über einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen verhandelt werden.

Die Verordnung finden Sie hier: http://www.ekd.eu/156-SuV-kEGfMZ-Link

 

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