Europa - Informationen Nr. 159
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds: Wie ist der Zwischenstand?
Ulrike Truderung
Am 29. Oktober 2018 hat die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Miriam Dalli (S&D/Malta), ihren Bericht zum Verord-nungsvorschlag der Europäischen Kommission für den zukünftigen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds vorgelegt. Dabei führt sie zunächst den Begriff „Integration“ wieder in den Titel des Fonds ein – nach ihrem Willen soll es also doch wieder einen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, kurz AMIF, geben und nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, bloß einen Asyl- und Migrationsfonds (AMF). Der Vorschlag der Kommission hatte vorgesehen, die langfristige Integration von Drittstaatsangehörigen in den ESF+ zu verschieben und somit von der Innen- in die Sozialpolitik zu transfe-rieren (EKD-Europa-Informationen Nr. 158).
Dieser Vorschlag, der von zahlreichen Organisationen im Bereich der Migrationspolitik grundsätzlich positiv aufgenommen worden war, wird von der Berichterstatterin also zum Teil wieder rückgängig gemacht, wenn auch weiterhin im ESF+ natürlich die Unterbringung von Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen möglich und erwünscht bleibt. Nach Angaben von mit den Verhandlungen vertrauten Vertretern des Europäischen Parlaments bestehen allerdings in einigen Mitgliedstaaten Vorbehalte gegen den gezielten Einsatz von Geldern aus dem ESF+ zur Integration von Drittstaatsangehörigen. Eine Beibehaltung des Integrationsaspekts im AMIF könnte dazu beitragen, dass überhaupt in allen Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Integration stattfinden.
Mindestens 20% der AMIF-Gelder sollen für den Förderschwerpunkt „Asyl“ ausgegeben werden, mindestens 20% für den Schwerpunkt „Integration und legale Migration“. Für den Förderschwerpunkt „Rückkehr“ sollen mindestens 10% der Mittel verwendet werden. Diese Aufteilung soll sowohl für die national verwalteten AMIF-Gelder wie auch für die „Thematische Fazilität“ gelten, in der unter anderem Gelder für transnatio-nale AMIF-Projekte direkt von der Kommission verwaltet werden. Den Mitgliedstaaten blieben demnach also 50% ihrer auf nationaler Ebene verwalteten Mittel, die sie nach eigener Prioritätssetzung auf die drei oben genannten Schwerpunkte verteilen können. Selbiges gilt auf EU-Ebene im Rahmen der direkt verwalteten Mittel in der Thematischen Fazilität. Nicht vorgesehen sind derzeit hingegen Mindestbeträge für Ausgaben, die der jeweilige Mitgliedstaat in jedem Schwerpunkt tätigen muss – Mitgliedstaaten können also theoretisch auch verfügbare Gelder in bestimmten Schwerpunkten einfach verfallen lassen, statt entsprechende Projekte durchzuführen. Der Vorschlag der Kommission hatte noch keine Mindestzuweisungen vorgesehen, sondern vielmehr eine feste Zuweisung der Gelder – 30% der Gelder sollen demnach in den Schwerpunkt „Asyl“ gehen, 30% in „Integration und legale Migration“, 40% in den Bereich „Rückkehr“.
Überhaupt ist die Ausgestaltung des zukünftigen AMIF in hohem Maße politisiert. Einige Mitgliedstaaten – insbesondere Italien und Ungarn – spielen gar mit dem Gedanken, einen Großteil der AMIF-Gelder nicht auf europäischem Boden, sondern in Drittländern auszugeben. Die Berichterstatterin im Parlament, Miriam Dalli, hatte hingegen vorgeschlagen, die Summe der AMIF-Gelder, die in Drittländern ausgegeben werden können, auf maximal 5% der thematischen Fazilität (d.h. der AMIF-Gelder unter direkter Verwaltung der Kommission) zu beschränken. Seitens der Europäischen Kommission wird diese Beschränkung allerdings kritisch gesehen, da diese Gelder einen maßgeblichen Beitrag zur externen Dimension der europäischen Migrationspolitik leisteten.
Spätestens bis Februar 2019 will der zuständige LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments seine Beratungen zum AMIF abgeschlossen haben, später soll der Parlamentsbericht dann im Plenum verabschiedet werden. Im Rat hingegen werden die Verhandlungen wohl demzufolge noch etwas länger andauern.
Den Berichtsentwurf von Miriam Dalli finden Sie unter http://bit.ly/ekd-NL-159_EU-Fp-3