Europa-Informationen, Ausgabe 153, Dezember 2016

Mehr Transparenz durch mehr Verbindlichkeit

Julia Maria Eichler

Am 06. Oktober 2016 hat das Europäische Parlament  mit dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans über den neuen Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister diskutiert.
Die Europäische Kommission hatte diesen am 28. September 2016 veröffentlicht, nachdem sie von März bis Juni 2016 bereits eine öffentliche Konsultation durchgeführt hatte (siehe EKD-Europa-Informationen Nr. 152).  An der Konsultation nahmen 1758 Organisationen und Privatpersonen teil, darunter auch des Brüsseler EKD-Büro.
Der neue Vorschlag sieht nun vor, das bisher freiwillige in ein verbindliches Register umzuwandeln. Zukünftig sollen nicht nur das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, sondern auch der Ministerrat erfasst sein.


Innerhalb der Kommission gilt seit längerem die Regel, dass Kommissionsmitglied, Kabinettsmitglieder und Generaldirektoren  sich nur mit Vertretern von im Transparenzregister registrierten Organisationen treffen dürfen. Diese Regel soll nun auch auf die anderen Institutionen ausgeweitet werden.  Im Europäischen Parlament wären dann die Parlamentarier ebenso betroffen wie etwa die Generaldirektoren oder die Generalsekretäre der Fraktion.


Für den Rat soll diese Regel für den Generalsekretär und die Generaldirektoren des Rates gelten sowie für den Botschafter und seine Stellvertreter der Mitgliedstaaten gelten, die den aktuellen und den künftigen Ratsvorsitzes inne haben. Die Ständigen Vertretungen der übrigen Mitgliedstaaten können sich freiwillig anschließen.


Das seit 2011 bestehende Register setzte bisher auf Anreize. Registrierte Organisationen erhielten u.a. einen Zugangsausweis für das Europäische Parlament und regelmäßige Informationen zu Konsultationen der Kommission. Immerhin ließen sich knapp über 10.000 Organisationen und Einzelpersonen eintragen. Zukünftig soll die Registrierung Vorbedingung sein, um Zugang zu Treffen mit Entscheidungsträgern, zu Räumlichkeiten, zu politischen Foren oder Informationen zu erhalten. Zudem sollen systematische ex-ante Kontrollen von Neuregistrierungen, die Qualität der Informationen und damit des Registers erhöhen. Die Verwaltungsstrukturen des Registers sollen durch einen neuen Verwaltungsrat zusätzlich zum Sekretariat gestärkt werden.
Wie bisher auch, soll auch das überarbeitete Register auf einer eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen den EU-Institutionen basieren.


In der Diskussion im Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg am 5. Oktober 2016 wurde der Vorschlag mehrheitlich begrüßt. Die Parlamentarier sprachen sich fraktionsübergreifend dafür aus, dass es in Zeiten  des wachsenden Misstrauens gegenüber den Europäischen Institutionen mehr Transparenz bedürfe.
Verstärkte Kritik kam vor allem von Vertreter der Linken-Fraktion, auch wenn diese den Vorschlag generell begrüßten. Die Kommission bleibe mit ihrem Vorschlag auf dem Weg zu wirklich nachhaltiger Transparenz auf der Strecke. Denn der Kern des Vertrauensproblems bestünde in der Frage, wie die EU-Institutionen selbst agieren. Die Frage sei, wer wann bei wem bei der gesetzgeberischen Arbeit den Füller halte. Dieser Aspekt bleibe aber unberücksichtigt, so der Abgeordnete Helmut Scholz (Die Linke/Gue/NGL). Er kritisierte auch, dass die Kommission kein - wie vom Parlament gefordert -  rechtsverbindliches Instrument vorgelegt habe, sondern weiterhin das Transparenzregister auf Basis einer interinstitutionellen Vereinbarung stelle.


Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, begrüßte, dass durch den Vorschlag auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stärker in die Pflicht genommen würden, wenn auch für sie die Regel "Nur Treffen mit registrierten Lobbyisten" gelte. Natürlich müsse es auch zukünftig Räume geben, Menschen zu treffen, die keine registrieren Lobbyisten sein.  Der Kommission sei aber in ihrem Vorschlag ein ordentlicher Ausgleich zwischen  der Freiheit des Mandats der Abgeordneten und den Transparenzregeln gelungen.


Das Parlament wird nun gemeinsam mit der Kommission und dem Rat verhandeln. Ob der Ministerrat sich selbst für diesen wenig ambitionierten Vorschlag öffnet wird, ist unklar. Doch der Weg zu einem alle drei Institutionen erfassenden Register dürfte noch sehr steinig werden


Die Resolution des Europäischen Parlaments finden Sie hier: http://ekd.be/Resolution_EP_zur_Rechtsstaatlichkeit_in_Polen

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